Volleyballclub Östringen

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Neues Wechselverfahren

Regelinformation zum neuen Wechselverfahren
Stand 14.09.2010
Ab der Saison 2010/2011 gilt wie angekündigt das neue Wechselverfahren in ALLEN Spielklassen des NVV.
Beschreibung:
• Will eine Mannschaft einen Wechsel durchführen, schickt der Trainer einfach den oder die Wechselspieler in die Wechselzone. Wenn
ein Trainer einen Wechsel per Handzeichen beantragt, reagiert der 2. Schiedsrichter NICHT darauf. Erst das Betreten der Wechselzone
durch den oder die Wechselspieler stellt den eigentlichen Antrag dar.
• Zur Bestätigung des Wechselantrags pfeift der 2. Schiedsrichter. Er macht dabei kein Handzeichen „Wechsel“. Der 1. Schiedsrichter
macht wie bisher das Handzeichen für den Wechsel. In keinem Fall nimmt der Schreiber einen Wechselantrag entgegen!
• Der 2. Schiedsrichter bezieht bei der Durchführung eines Wechsels eine Position zwischen Pfosten und dem Schreiber, also auf der
Verlängerung der Mittellinie.
• Der Schreiber hebt eine Hand, wenn der Wechsel regelkonform ist; der 2. Schiedsrichter genehmigt dann den Wechsel durch ein einfaches
Handzeichen gegenüber den Wechselspielern. Nach der Erledigung der Eintragungen im Spielberichtsbogen hebt der Schreiber
beide Hände. Der 2. Schiedsrichter wendet sich dem 1. Schiedsrichter zu und hebt ebenfalls beide Hände.
Anmerkungen:
• Im Gegensatz zur bisherigen Regelung ist es jetzt Aufgabe des 2. Schiedsrichters, Wechselanträge zurückzuweisen, wenn nicht die
notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung erfüllt sind (Spieler ist nicht spielbereit, Wechsel ist nicht zulässig etc.). Entsteht
dabei keine Verzögerung, so gibt es auch keine Sanktionen. Wenn allerdings eine Verzögerung entsteht, so spricht der 1. Schiedsrichter
eine Sanktion wegen Verzögerung aus. Die Zurückweisung geschieht aber durch den 2. Schiedsrichter.
Ausführlichere Erläuterungen zum neuen Wechselverfahren sowie weitere Änderungen und Interpretationen findet Ihr in Form einer
aktualisierten Regelinformation im Bereich Schiedsrichter auf der NVV Homepage. Bitte macht Euch mit den Neuerungen vertraut.
Stefan Molnár, LSRW/Landesschiedsrichterausschuss

Quelle: VIN 05/2010